Pflege im Ausland
In den Niederlanden wissen wir in der Regel alle, was von der Krankenversicherung abgedeckt ist und was nicht. Wie ist die Situation im Ausland?
Jeder ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dabei ist es wichtig, eine Krankenkasse zu wählen, die Ihren Bedürfnissen und Wünschen am besten entspricht.
Wenn Sie sich regelmäßig im Ausland aufhalten, ist es besonders wichtig, bei der Wahl der Krankenkasse sorgfältig vorzugehen, damit Sie nicht mit unerwarteten Kosten konfrontiert werden. Oft wird darüber nicht ausreichend nachgedacht.
Die häufigsten Gründe für die Wahl eines bestimmten Krankenversicherers sind die Deckung der Grund- und/oder Zusatzversicherung, der Service des Krankenversicherers oder die Höhe der Versicherungsprämie.
Wenn Sie sich für längere Zeit oder regelmäßig im Ausland aufhalten und Ihre Krankenkasse keinen Vertrag mit Ihrem Gesundheitsdienstleister hat oder Sie keine Rückerstattungspolice haben, besteht die Möglichkeit, dass ein Teil Ihrer medizinischen Kosten nicht erstattet wird.
Natura-Politik:
- Die Rechnung, die Sie nach der Bezahlung von Ihrem Leistungserbringer erhalten, wird bei Ihrer Krankenkasse eingereicht.
- Wenn Ihr Gesundheitsdienstleister einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat, wird die Rechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse beglichen.
Erstattungspolitik:
- Sie wählen Ihren Gesundheitsdienstleister selbst. Die Pflege wird zu 100 % erstattet.
- Nach der Zahlung erhalten Sie von Ihrem Leistungserbringer eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
- Wenn Ihr Gesundheitsdienstleister einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat, wird die Rechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse beglichen.
- Im Ausland werden die Kosten bis zur Höhe des niederländischen Satzes erstattet.
Wir haben keinen Vertrag mit Ihrem Gesundheitsdienstleister:
Wenn wir keinen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse haben und/oder der UZOVI-Code nicht übereinstimmt und/oder Sie keine Erstattungsrichtlinie haben, können wir Ihnen trotzdem helfen. Sie sollten dann die Rechnung sofort nach der Konsultation an den Leistungserbringer bezahlen. Es kann jedoch sein, dass ein Teil der Behandlungskosten anschließend nicht erstattet wird. Der Grund dafür ist, dass die Krankenkasse möglicherweise einen Abschlag auf den Erstattungsbetrag vornimmt. Für eine Konsultation bei einem Hausarzt sind diese Kosten nicht so hoch, aber wenn Sie eine spezialisierte Behandlung benötigen, sind die Kosten viel höher.
Wenn Sie sich regelmäßig oder längerfristig im Ausland aufhalten, sollten Sie Ihr Gesundheitspaket sorgfältig auswählen, um Überraschungen zu vermeiden. Wir raten Ihnen, in jedem Fall eine Rückerstattungsversicherung abzuschließen. Dann können Sie sicher sein, dass Ihre Gesundheitskosten bis zu dem in den Niederlanden geltenden Höchstsatz erstattet werden.
Wir haben einen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherer:
Alle Krankenversicherer haben eine eindeutige Versichertenkennung, den UZOVI-Code (4-stellig). Vergewissern Sie sich, dass der auf Ihrer Versicherungskarte angegebene UZOVI-Code Ihrer Krankenversicherung mit dem Code der Krankenkasse übereinstimmt, mit der wir einen Vertrag haben.
- Sie müssen dann nicht im Voraus bezahlen und Ihre Rechnung im Nachhinein deklarieren.
- Wir können direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Nach den geltenden europäischen Vorschriften haben Sie in dem Land, in dem Sie die Behandlung erhalten haben, gegen Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf Erstattung. Sie können sich die Kosten von der örtlichen Krankenkasse im Ausland nach den dort geltenden Regeln und Sätzen erstatten lassen. In der Regel müssen Sie jedoch den Arzt und den Apotheker selbst bezahlen und dann die Erstattung der Kosten beantragen. Bewahren Sie alle Bescheinigungen und Zahlungsnachweise auf.
Die neue europäische Richtlinie bietet neue Möglichkeiten, denn bei der Beantragung der Kostenerstattung in Belgien spielt es keine Rolle mehr, ob Sie die Behandlung von einem öffentlichen oder privaten Gesundheitsdienstleister oder einer Einrichtung erhalten haben. Allerdings müssen Sie immer zuerst den vollen Betrag selbst zahlen. Nach Ihrer Rückkehr nach Belgien reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten nach den belgischen Vorschriften und Sätzen erstattet.
Bei einem dringenden Krankenhausaufenthalt ist es besser, die Krankenhausrechnung nicht zu bezahlen, auch wenn Sie manchmal dazu aufgefordert werden. Wenden Sie sich im Falle eines dringenden Krankenhausaufenthalts immer an Mutas, den medizinischen Reiseassistenzdienst Ihrer Krankenkasse.